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new 25.11.2014 16:36:44
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25.11.2014 10795
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Ich habe heute nochmals den Gemeinderat der Stadt Nürtingen und die Stadtverwaltung angeschrieben um darauf hinzuweisen, dass das Regierungspräsidium nur bei dem Rechtsgrund Lärmschutz notwendig ist
Im Umkehrschluss heisst das, dass die Stadt eine Verkehrsbeschränkung einfach so veranlassen kann, ohne Auflagen Ausser sie möchte Gelder für Lärms
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